Wir wünschen Euch einen schönen Sonntag und möchten Euch hiermit über die aktualisierte Landesverordnung und den damit zusammenhängenden Auswirkungen auf den Vereinsbetrieb in den nächsten Wochen informieren:
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am gestrigen Abend eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Diese gilt ab Montag, dem 18. Mai 2020 bis Sonntag, den 7. Juni 2020.
Während sich laut Landesregierung die vorherigen Regelungen immer weiter in Einzelregelungen aufgliederten, wurde die jetzige Verordnung mit einem neuen und vereinfachten Ansatz erstellt: Nicht mehr Verbote mit Ausnahmen stehen im Vordergrund, sondern die Erlaubnis mit grundsätzlichen Auflagen. Dazu zählen das Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen und Hygieneregelungen. Neben der Beachtung der klaren Beschränkungen und Auflagen ist bei der Umsetzung in erheblichem Maße Eigenverantwortung gefragt.
Dies betrifft auch die neuen Regelungen für unseren Sport:
Grundsätzlich gilt: Abstandsgebot und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten, sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen wie z.B. Duschen und Sammelumkleiden sind zu schließen. Der Betrieb von Schwimm-, Frei- und Spaßbädern ist untersagt.
Die Entwicklungen gehen weiterhin auch für uns in eine positive Richtung, aber die Schwimmbäder bleiben vorerst noch geschlossen. Wir müssen daher weiter warten und hoffen und können Euch leider auch noch keinen konkreten Zeitplan in Aussicht stellen.